Mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe vom 10. September 1996
wurden auf Basis des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Grundlagen
für die Zertifizierung von Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb geschaffen.
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Im Mai 1997 konnte ein entsprechender Überwachungsvertrag mit dem RW
TÜV, Essen, unterzeichnet werden.
Nach Durchlaufen des Prüfverfahrens wurde Barbara Erzbergbau GmbH
mit dem Titel "Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeiten Behandeln
und Verwerten von Abfällen" ausgezeichnet.
Die Berechtigung zum Tragen dieser Auszeichnung wird in regelmäßigen Audits
geprüft, zuletzt im Mai 2007.
Der Versatz des Bergwerks Wohlverwahrt-Nammen entspricht
vollumfänglich der Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage
(Berg-Versatzverordnung) vom 24.07.2002.